LANDESVERBAND LEGASTHENIE
und DYSKALKULIE HESSEN e.V.
im Bundesverband Legasthenie
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Liebe Eltern,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin,
Notenschutz für LRS-Schüler ist in allen Abschlussprüfungen und auch in der Sek II. möglich.

Dies wurde von Frau Kultusministerin Henzler, in einem Schreiben an den Landeselternbeirat, ausdrücklich bestätigt.

Aktueller Hinweis:
Die in den Landkreisen Hochtaunus und Wetterau verbreitete Präsentation, in der betont wird, dass Nachteilsausgleich und Notenschutz in Abitur ausgeschlossen ist, entspricht nicht der Tatsache. Dem Hessischen Kultusministerium war diese Präsentation nicht bekannt und insbesondere wurde diese nicht mit dem HKM abgestimmt. Die von Eltern vorgebrachte fachliche Kritik wird vom Fachreferat des Kultusministeriums und Frau Ministerin Henzler bestätigt.
Quelle: http://www.leb-hessen.de


ACHTUNG NEU:
Die VOLRR und der Erlass Nachteilsausgleich wurden im Amtsblatt/2011/Nr.9, Seite 677, aufgehoben (Erlass vom 19. August 2011).

Die neue Verordnung für SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen finden sie nun in der:

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, 19. August 2011.

Amtsblatt/2011/Nr.9, Sechster Teil ab § 37 bis § 44 (Seite 562 – 565) und Nachteilsausgleich § 7 (Seite 550).

www.hessisches-amtsblatt.de/amtsblatt_auswahl.htm
Verordnungen Hessisches Kultusministerium

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Sozialhilfe statt Förderung
Pressebeitrag des BVL
Pressemitteilung zur Eingliederungshilfe
Urteil zur Eingliederungshilfe vom 20.8.2009
Ein fast normaler Schüler