LANDESVERBAND für
LEGASTHENIE und DYSKALKULIE HESSEN e.V.

Mitgliederversammlung am 23. Juli 2022 in Frankfurt

Liebe Mitglieder,

wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am 23. Juli 2022 um 14 Uhr ins Ökohaus in Frankfurt, Kasseler Straße 1a ein. Nachdem wir den Termin Pandemie-bedingt aufschieben mussten, freuen wir uns Sie endlich wieder in Präsenz begrüßen zu dürfen!

Als besonderer Tagesordnungspunkt stehen Vorstandswahlen auf dem Programm. Daher möchten wir Sie, als Eltern von betroffenen Kindern, ermutigen, über eine Mitarbeit im LVL Hessen e.V. nachzudenken. Bei Interesse können wir uns gerne über die Herausforderungen dieser schönen Aufgabe austauschen. In diesem Fall melden Sie sich bitte per Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die detaillierte Tagesordnung zusammen mit einem Vorschlag zu einer notwenig-gewordenen Satzungsänderung von §20 unserer aktuellen Satzung finden Sie in der letzten Ausgabe der Ledy.

Aktuell gibt es keine besonderen Hygienevorschriften. Wir empfehlen aber das Tragen einer FFP2-Maske und im Vorfeld einen Schnelltest durchzuführen. Für gute Durchlüftung des Tagungsraums ist gesorgt.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Ihr LVL-Vorstand

Legasthenie

Die Legasthenie ist eine umschriebene und schwerwiegende Beeinträchtigung des Erlernens von Lesen und Rechtschreibung, die in Besonderheiten der Gehirnfunktion begründet ist. Diese in allen Schriftsprachen vorkommende Teilleistungsstörung ist veranlagt und nicht Folge von unzureichender Beschulung, einer Intelligenzminderung oder anderen körperlichen, neurologischen oder psychischen Erkrankungen. (Warnke, 2002)

Weiterlesen ...

Aktuelles

Die Anforderungen an Schule unter Pandemie-Bedingungen

„Corona und Schule“ ist derzeit ein zu Recht viel diskutiertes Thema. Gerade weil in der Schule viele Menschen zusammenkommen, sind die Auswirkungen der Pandemie hier besonders deutlich spürbar. Und wie in allen Bereichen des Lebens stehen sich auch hier verschiedene Positionen gegenüber, die nicht immer in Einklang zu bringen sind. Auf der einen Seite wird dem Schutz der Gesundheit Priorität eingeräumt, auf der anderen Seite herrscht die Sorge vor den negativen Konsequenzen der Pandemie-Einschränkungen vor. Beide Positionen haben ihre Berechtigung und müssen, soweit wie irgend möglich, in Einklang gebracht werden. Denn niemand sollte Angst haben müssen, sein Kind in die Schule zu schicken oder in der Schule zu arbeiten! Dennoch müssen die Bedürfnisse der Kinder, der Eltern und der Gesellschaft, die durch Schule gedeckt werden sollen, auch in Pandemiezeiten erfüllt werden.

Die von uns vertretenen Kinder und Jugendliche mit Teilleistungstörungen leiden nach aktuellen Studien (zB. Ifo-Bildungsbarometer 2020) als sogenannte „leistungsschwache“ Schüler*innen besonders unter den Schulschließungen. Diese Benachteiligung ist nicht zu rechtfertigen und kann auf Dauer nicht hingenommen werden.

In den letzten Monaten erreichten uns hinsichtlich der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Legasthenie und Dyskalkulie unterschiedliche Rückmeldungen. Auffallend war in diesen – in keiner Weise repräsentativen Rückmeldungen – dass die Situation von Kindern und Jugendlichen mit Legasthenie sich von denen mit Dyskalkulie zumindest teilweise zu unterscheiden scheinen.

Kinder und Jugendliche mit Legasthenie litten erheblich stärker unter dem meist ausschließlich per Arbeitsblätter gestalteten Unterricht – vermutlich da sich ihre Behinderung gerade beim Lesen und Erfassen von Texten besonders stark auswirkt.

Kinder und Jugendliche mit Dyskalkulie betonten dagegen besonders, dass sie die ruhigere und entspanntere Situation zu Hause häufig besser für die Erledigung von mathematischen Aufgaben nutzen konnten, als im Unterricht. Inwieweit hier auch ein exzessiverer Gebrauch von Hilfsmitteln oder fehlender zeitlicher oder auch nur empfundener psychischer Druck Ursache war, kann hier natürlich nicht beurteilt werden. Wahrscheinlich war es eine Kombination aus beidem. Kinder und Jugendliche mit Dyskalkulie berichten aber auch sonst häufiger, dass sie außerhalb der Schule mit mathematischen Aufgaben besser zurechtkommen. Dennoch fehlte ihnen besonders die fachkundige Anleitung durch ihre Lehrer*innen, wenn Aufgabenstellungen nicht verstanden wurden oder neue Themenbereiche erarbeitet werden sollten. Dieser letzte Punkt trifft wiederum genauso auf Kinder und Jugendliche mit Legasthenie zu.

Die Politik ist aufgerufen geeignete Parameter für die Beschulung unter Pandemie-Bedingungen zu schaffen. Denn auch wenn durch die aktuellen Regelungen in Zukunft der vollständige und flächendeckende Ausfall von Präsenzunterricht vermieden werden kann, wird es mit Sicherheit immer wieder zu (Teil-)Schließungen kommen (müssen): Das Infektionsrisiko wird mit der Rückkehr zum „Normalbetrieb“ nach den Sommerferien und ab Herbst, wenn die Bevölkerung sich wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhält, aller Wahrscheinlichkeit nach steigen.

Da sich die Auswirkungen bei Legasthenie und Dyskalkulie zum Teil unterscheiden und sich auch die rechtliche Situation von Kindern und Jugendlichen mit Legasthenie und Dyskalkulie leider immer noch unterschiedlich ist, muss auch bei den Forderungen für diese beiden Gruppen differenziert werden:

Kinder und Jugendliche mit Legasthenie:

  • Im Fernunterricht muss sichergestellt werden, dass auch mündliche Leistungen erbracht werden können. Zentral ist auch die mündliche Vermittlung von Unterrichtsinhalten.

  • Es muss für die Kinder und Jugendlichen eine Handlungsanweisung geben, was sie tun sollen, sollten sie Aufgaben nicht bearbeiten können. Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen in der Lesekompetenz können Aufgaben mit viel Text nicht immer vollständig bearbeiten. Reichen sie dann kein Bearbeitungsergebnis ein, wird ihnen oft vorgeworfen, dass sie die Aufgabe einfach nicht bearbeitet hätten. Auch ein Verweis auf den fehlgeschlagenen Bearbeitungsversuch reicht Lehrer*innen zum Teil nicht aus, da sie diesen, anders als im Unterricht, nicht beobachtet haben. Hierfür braucht es Vorgaben für die Lehrkräfte, damit sich Schüler*innen und Lehrkräfte an verlässliche Regelungen halten können.

Kinder und Jugendliche mit Dyskalkulie:

  • Die Kinder und Jugendlichen mit Dyskalkulie haben weitreichende Probleme, die sich über die gesamte Schulzeit auswirken. Dies ändert aber nichts an ihrer tatsächlichen Fähigkeit mathematische Operationen zu erfassen und Matheaufgaben erfolgreich zu bearbeiten. Wichtig ist daher sie so früh wie möglich zu identifizieren, um sie adäquat fördern zu können. Weil die Kinder und Jugendlichen auf den weiterführenden Schulen aufgrund der geltenden Verordnungslage derzeit keinerlei Schutz erhalten – z.B. in Form eines Nachteilsausgleichs – verweisen Schulen oft darauf, dass es Dyskalkulie ab Klasse 5 nicht mehr gäbe und sie sich daher mit diesem Feld auch nicht befassen müssen.

  • Kinder und Jugendliche mit Dyskalkulie benötigen angepasste Aufgabenstellung, einen angepassten Aufgabenumfang, sowie schnelle und umfassende Rückmeldung auf die von ihnen bearbeiteten Aufgaben.

Für beide Gruppen gilt:

  • Es müssen einheitliche und verbindliche Regeln für den häuslichen Gebrauch von Hilfsmitteln (Korrekturprogramme, Taschenrechner, etc.) aufgestellt werden, auf die sich Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen verlassen können.

  • Bearbeitete und erledigte Aufgaben müssen abgegeben werden können. Hierauf muss eine zeitnahe Rückmeldung der Lehrkraft erfolgen, die den Schüler*innen zeigt, ob sie den Unterrichtsstoff richtig erledigt haben oder an welcher Stelle sie etwas nicht oder falsch verstanden haben.

  • Die Lehrkräfte müssen täglich zu einer festgelegten Zeit für die einzelnen Schüler*innen erreichbar sind, damit sie bei der Bearbeitung der Aufgaben Hilfe bekommen können, falls nötig.

  • Es müssen feste Sprechzeiten der Lehrer*innen für Eltern geben, damit diese die Möglichkeit haben, Fragen zum Unterrichtsstoff etc. zu stellen. Diese Zeiten müssen verlässlich und mindestens einmal die Woche stattfinden.

  • Die Fortführung der Fördermaßnahmen muss auch unter Pandemie-Bedingungen sichergestellt sein. Für Kinder und Jugendliche mit bereits existierenden Förderplänen müssen diese an die neue Situation angepasst werden.

  • Lehrer*innen müssen mit den entsprechenden Arbeitsmitteln und dem nötigen Wissen über die effektive Nutzung dieser Mittel ausgestattet werden. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass z.B. Förderpläne über die privaten Endgeräte der Lehrer*innen erstellt und gespeichert werden.

  • Wichtig ist auch, dass, anders als in den vergangenen Wochen und Monaten gehandhabt, nicht nur Unterricht in den Hauptfächern erteilt wird. Gerade Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen reüssieren oft in den sogenannten Nebenfächern. Diese müssen als gleichwertig anerkannt werden, damit das häufige Gefühl einer persönlichen Minderwertigkeit in dieser Situation nicht noch zusätzlich gesteigert wird – mit allen damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das Lernen und dem damit verbundenen Schulerfolg bzw. -misserfolg.

  • Die Lehrpläne müssen dringend und sehr schnell von überflüssigem Ballast befreit werden, das käme allen Schüler*innen zugute!

Es ist in keinem Fall ausreichend und wird dem Bildungsanspruch von Kindern und der Gesellschaft nicht gerecht, wenn sich die Erarbeitung von Maßnahmen vorrangig auf Hygienepläne konzentriert. Auch eine exzessive Diskussion über eine Maskenpflicht wird dem Ausmaß der Probleme in keiner Weise gerecht. Bildung ist der wichtigste in Deutschland vorhandene Rohstoff und muss endlich auch als solcher anerkannt und entsprechend gefördert werden. Kinder und Jugendliche mit einer Teilleistungsstörung haben ein Recht auf Bildung und Förderung. Dieses Recht darf auch unter Corona-Bedingungen nicht außer Kraft gesetzt werden!

Jytte Peper und Sabine Behrent

LVL Hessen

 

LVL-Mitgliederversammlung

Bei der letzten Mitgliederversammlung des LVL wurden Frau Behrent, Frau Unterleider und Frau Zinsius als geschäftsführender Vorstand im Amt bestätigt. Wir freuen uns Frau Jytte Peper als Schriftführerin und Frau Eva Angilletta als Beisitzern neu im Vorstand begrüßen zu dürfen!

Buchempfehlung:
Das sehr empfehlenswerte Standardwerk von Mechthild Firnhaber „Legasthenie und andere Wahrnehmungs-störungen“ ist endlich wieder neu aufgelegt worden. Es bietet einen umfassenden und fundierten Einblick in die Thematik und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für Eltern und Betroffene, um ihre Interessen selbstbewusst vertreten zu können.                                 ISBN: 978-3-596-3009-2-1

Über Uns

Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V. (LVL) ist eine Selbsthilfeorganisation, in der sich Betroffene, Eltern, Wissenschaftler und andere Fachleute zusammen- geschlossen haben, um allen Menschen zu helfen, die besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben (Legasthenie) sowie beim Rechnen (Dyskalkulie) haben.

> mehr

 

Mitglied werden

Mit ihrer Unterstützung können wir mehr erreichen, werden Sie Mitglied im LVL-Hessen!

> Antragsformular

Wir informieren, beraten und vermitteln.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns per E-Mail an:

> info(at)lvl-hessen.de